Auszüge aus der Polizeiverordnung der Großen Kreisstadt Eilenburg anlässlich des Stadtfestes der Stadt Eilenburg vom 13. Juni 2025 bis zu 15. Juni 2025

Es ist verboten:

Folgende Festlegungen sind einzuhalten:

– Flucht- und Rettungswege sind ständig freizuhalten.

– Offen verlegte Kabel oder Zuleitungen sind trittsicher mit einem Kabelschutz zu versehen.