Hinweise der Polizei zum Eilenburger Stadtfest

Auszüge aus der Polizeiverordnung der Großen Kreisstadt Eilenburg zum Eilenburger Stadtfest vom 07. Juni 2024 bis zu 9. Juni 2024

Es ist verboten:

  • Hunde in geschlossene Veranstaltungsräume, die öffentlich zugänglich sind (Festzelte, Gaststätten u.ä.), mitzunehmen, Hunde unangeleint zu führen und gefährliche Hunde in größeren Menschenansammlungen ohne Maulkorb mitzunehmen
  • in der Zeit von 20.00Uhr bis 07.00 Uhr außerhalb von Gebäuden Behältnisse aus Glas und/oder Keramik mitzuführen (z. B. Biergläser und –flaschen)
  • in der Zeit von 01.00 Uhr bis 07.00 Uhr Tätigkeiten (außer der Straßenreinigung) auszuführen, die geeignet sind, die Ruhe unbeteiligter Personen mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu stören. Dazu zählen insbesondere, Rundfunk- und Fernsehgeräte, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente, sowie andere mechanische oder elektroakustische Geräte zur Tonerzeugung oder –verstärkung oberhalb der allgemein üblichen Zimmerlautstärke zu betreiben.
  • entgegen der gültigen Sperrzeitverordnung Gaststättengewerbe nach 01.00 Uhr offen zu halten. Das Verabreichen von Speisen und Getränken ist von diesen Betrieben spätestens um 01.00 Uhr zu beenden. Eine Betreibung des Freisitzes nach 01.00 Uhr ist ebenfalls nicht gestattet.
  • mobile Werbung zu betreiben.

Folgende Festlegungen sind einzuhalten:

– Flucht- und Rettungswege sind ständig freizuhalten.

– Offen verlegte Kabel oder Zuleitungen sind trittsicher mit einem Kabelschutz zu versehen.

Beitrag teilen: